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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Stellvertretung, §§ 164 ff.

Frage 43 von 47

Was untescheidet Handeln in fremden Namen vom Handeln unter fremden Namen? Was ist jeweils die Rechtsfolge?

  • Offentkundigkeit bedeutet Handeln im fremden Namen

    • Handeln unter fremden Namen

      • Namenstäuschung -> § 164 BGB analog

      • Identitätstäuschung -> § 177 BGB analog

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