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Karteikarten - BGB AT
Frage 17 von 47
Wie kommt bei eBay typischerweise ein Vertrag zwischen K. und V. zustande?
- Verkäufer: (P) Einordnung des Verkaufs'angebots'
- h.M. Einstellen + Freischaltung der Auktion verbindliches Angebot zum Abschluss eines KV
- Arg.: § 9 Nr. 1 S. 1 eBay-AGB a.F.
- Folge(P) Anwendbarkeit (s.u.)
- Erklärung + Freischaltung sind nicht bloß invitatio ad offerendum
- WE des V ad incertam personam ist hinreichend bestimmt
- bei Freischaltung ist eBay Empfangsvertreter ( § 164 III BGB ) des K, daher Zugang ( § 130 I BGB 1) (+)
- a.A.: bei Freischaltung = vorweggenommene Annahme, d.h. Verkäufer erklärt sich bereit, das höchste wirksame Angebot anzunehmen
BGH in Einzelfallentscheidung 'ricardo.de'
- con.: Angebot kommt zeitlich vor der Annahme


