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Karteikarten - BGB AT
Frage 5 von 47
Was passiert bei einem Geschäft für den, den es angeht aus dogmatischer Sicht? Warum ist bei einem VERFÜGUNGSGeschäft eher anzunehmen, dass es dem Geschäftspartner egal ist, mit wem er kontrahiert?
- (im Namen des Vertretenen= Offenkundigkeit)
- teleologische Reduktion des § 164 BGB
- denn dem Geschäftspartner ist es egal, mit wem er kontrahiert
- insb. bei Bargeschäften des täglichen Lebens wo Zug- um Zug Leistungen ausgetauscht werden
- insb. bei Verfügungsgeschäften
- Arg.: er wird gem. § 362 BGB in jedem Fall von seiner Leistungsplficht frei
- bei Verflichtungsgeschäften nur in Ausnahmen


