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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Sittenwidrigkeit § 138

Frage 35 von 47

Definition Ausbeutung?

  • Ausbeutung heißt, sich in Kenntnis des auffälligen Missverhältnisses die Zwangslage bewusst und in verwerflicher Weise zunutze machen
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