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Karteikarten - BGB AT
Frage 38 von 47
Wann geht ein Angebot zu (Definition)?
- DefinitionZugang heißt, die WE ist derart in Machtbereich des Empfängers gelangt, das mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann
- Folge(P) Beweisbarkeit
PZU: Urkundsbeweis, dass tats. Schriftstück zugestellt wurde
Einschreiben: Urkundsbeweis, dass Umschlag zugestellt wurde (Inhalt unklar)


