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Karteikarten - SächsPolG

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 15 von 20

§3/II SächsPolG

Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen,

die ihr nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheint und

den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.