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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 29 von 52

Abstrakte Geschäfte

Geschäfte, die vom Rechtsgrund der Zuwendung lösgelöst sind. Der Rechtsgrund gehört nicht zum Inhalt des Geschäfts (dieser liegt im zugrundeliegenden Kausalgeschäft).

  • alle Verfügungsgeschäfte sowie im Gesetz besonders geregelte Verpflichtungsgeschäfte
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