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Karteikarten - BGB AT
Frage 29 von 52
Abstrakte Geschäfte
Geschäfte, die vom Rechtsgrund der Zuwendung lösgelöst sind. Der Rechtsgrund gehört nicht zum Inhalt des Geschäfts (dieser liegt im zugrundeliegenden Kausalgeschäft).
- alle Verfügungsgeschäfte sowie im Gesetz besonders geregelte Verpflichtungsgeschäfte


