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Karteikarten - BGB AT
Frage 22 von 52
Unklarheitenregel AGB
- kein eindeutiges Ergebnis bei der Auslegung
Der Kunde hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der AGB. Es gilt deshalb das Auslegungsergebnis, das für den Verwender ungünstiger und für den Kunden günstiger ist.


