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Karteikarten - BGB AT

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 23 von 52

Rahmenvereinbarung

Eine von den Vertragsparteien im voraus getroffene Vereinbarung über die Geltung bestimmter AGB.

Dadurch soll es den Parteien erspart werden, jeweils bei Abschluss eines neuen Vertrags wieder die Geltung der AGB zu vereinbaren.

  • nur wirksam, wenn die in §305 II BGB bezeichneten Erfordernisse erfüllt sind
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