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Karteikarten - BGB AT
Frage 25 von 52
Eingeschränkte Vernehmungstheorie
- mündliche Erklärung gegenüber Anwesenden
Der Zugang der Erklärung ist zu bejahen, wenn der Erklärende vernünftigerweise keinen Zweifel daran haben kann, dass der Empfänger die Erklärung akustisch verstanden hat.


