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Karteikarten - StPO
Frage 25 von 25
Wann ist für den Einsatz von Verdeckten Ermittlern ein Richtervorbehalt zu beachten?
formell § 110b StPO
Zustimmung der StA (Abs.1)
schriftlich
befristet
vor der Maßnahme
oder nachtr. bei Gefahr in Verzug
- oder ggf. Richtervorbehalt (Abs.2)
gegen bestimmten Beschuldigten
wenn Wohnungen betreten werden sollen


