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Karteikarten - StPO
Frage 6 von 25
Wie heißt der Gegenbegriff zum Beibringungsgrundsatz (ZPO), der in der StPO gilt?
- Instruktionsprinzip §§ 244 II BGB , 261, 155 II, § 238 I BGB
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Wahrheitserforschung obliegt dem Gericht
- = Aufklärungsgrundsatz
- auch Geständnisse des Angeklagten müssen stets auf Glaubhaftigkeit überprüft werden
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vgl. § 257c BGB
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