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Karteikarten - StPO

Themengebiet: Der Haftbefehl

Frage 20 von 25

Welcher Rechtsschutz besteht gegen den Haftbefehl und gegen Ermittlungsmaßnahmen im Allgemeinen?

  • Rechtsschutz

    • Haftbeschwerde § 304 StPO

      • beim Haftrichter einzulegen

      • kein Devolutiveffekt, soweit Haftrichter abhilft

      • sonst Entscheidung durch Beschwerdegericht

    • Haftprüfung § 117 StPO

      • Haftrichter entscheidet nach mündl. Verhandlung § 126 StPO

      • gegen Entscheidung ist Beschwerde nach § 304 StPO möglich

      • Sechsmonatsprüfung, § 121 StPO

        • erlittene U-Haft wird abgezogen

          • Tag der Anordnung zählt mit
          • aber nicht sonstige Haft (vorl. Festnahme)
          • während der U-Haft gilt noch die Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK
        • aber Akte muss hier schon vorliegen, daher = Tag + 6M -1

        • Die Frist ruht aber gem. § 121 III StPO , wenn dir Akten dem OLG rechtzeitig vorgelegt wurden

    • #

      • Haftbeschwerde ist subsidiär, § 117 II StPO

      • Haftprüfung nur wenn Betroffener bereits in Haft ist

      • Haftprüfungsverfahren kann beliebig oft wiederholt werden

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