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Karteikarten - StPO
Frage 16 von 25
Was ist die Rechtsfolge einer unzulässigen Tatprovokation?
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nur schuldunabhängiger Milderungsgrund (Strafzumessungslösung)
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Gesamtbetrachtung, normale Kriterien
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a.A.: vollständiges Verfahrenshindernis
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con.: sogar § 136a StPO , wo expl. geregelt sieht nur BVV vor
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con.: so würde Genugtuungsfunktion des Strafrechts verletzt
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