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Karteikarten - StPO
Frage 11 von 25
Wann wird jemand zum Beschuldigten iSd StPO?
- h.M.: zweigliedriger Beschuldigtenbegriff
Anfangsverdacht (objektiv)
Willensakt (Inkulpationsakt) der StA (subjektiv)
nach außen erkennbar
- 'Auftreten in amtlicher Eigenschaft'
- StA kann auf keinen Fall als Beschuldigten und Zeugen belehren


