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Karteikarten - StPO
Frage 19 von 25
Was besagt der zweigliedrige Beschuldigtenbegriff und was ist die Gegenmeinung?
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h.M.: zweigliedriger Beschuldigtenbegriff
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Anfangsverdacht (objektiv)
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Willensakt (Inkulpationsakt) der StA (subjektiv)
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nach außen erkennbar
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Definition"Auftreten in amtlicher Eigenschaft"
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StA kann auf keinen Fall als Beschuldigten und Zeugen belehren
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a.A.: objektiver Beschuldigtenbegriff
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Beschuldigter (+), wenn die Person für einen objektiven Betrachter als Beschuldigter in Betracht kommt (objektiver Tatverdacht)
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con.: es gibt auch tatverdächtige Zeugen (§§ 55 I StPO , 60 Nr. 2)
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con.: Verwischung der Grenze zwischen Beschuldigten und Zeugen
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a.A.: formeller Beschuldigtenbegriff
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erforderlich ist ein Inkulpationsakt der StA: wenn die StA den Tatverdächtigen als Beschuldigten behandelt, z.B. wenn sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet oder ihn als Beschuldigten vernimmt
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con.: StA könnte den Verdächtigen willkürlich in die Rolle eines Zeugen drängen und ihm die Beschuldigtenrechte verwehren (z.B. AussageverweigerungsR)
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