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Karteikarten - StPO

Themengebiet: Der Verteidiger, §§ 137- 149

Frage 3 von 25

Was sind die wichtigsten Rechte des Verteidigers?

  • Kontaktrecht, § 148 StPO
  • Anwesenheitsrecht, § 168c I StPO
    • bei staatsanwaltlicher Vernehmung des Beschuldigten: § 163a III S.2 StPO iVm § 168c I StPO
    • aber nicht bei Staatsanwaltlicher Zeugenvernehmung, § 168c II StPO
    • bei richterlicher Vernehmung des Beschuldigten, von Zeugen oder Sachverständigen, 168c I und II
    • Für all diese Vernehmungstermine besteht eine Benachrichtigungspflicht vorab, § 168c V StPO , der über 163a III S.2 auch für StA-Vernehmungen gilt
  • Akteneinsichtsrecht. § 147 I StPO
  • Fragerecht, § 240 II StPO
  • eigene Ermittlungen
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