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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Zwangsvollstreckungsrecht, ZPO II

Frage 19 von 39

Kann der Vollstreckungsschuldner, wenn er bzgl. seiner Erfüllung / Aufrechnung eigentlich nach § 767 II ZPO präkludiert ist, trotzdem negative Feststelungsklage erheben?

  • negative Feststellungsklage § 256 BGB , dass eigentlich präkludierte Erfüllung die Vollstreckungsforderung hat erlöschen lassen

    • h.M.: Erfüllungseinwand § 362 BGB immer noch möglich (!)

      • Arg.: Feststellungsinteresse = ZV wird zwar nicht verhindert (§ 775) aber VollstreckungGl. hat wg. § 242 BGB Anreiz, nicht zu vollstrecken

    • anders: Aufrechnungseinwand

      • § 767 II BGB verhindert anders als bei § 362 BGB auch die mat. Wirkung -> der VollstreckungsS muss (und kann nur hier) selbst. einklagen

      • Arg.: es droht Umgehung der Rechtskraft, die § 767 II BGB gerade schützt

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