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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 19 von 39
Kann der Vollstreckungsschuldner, wenn er bzgl. seiner Erfüllung / Aufrechnung eigentlich nach § 767 II ZPO präkludiert ist, trotzdem negative Feststelungsklage erheben?
- negative Feststellungsklage § 256 BGB , dass eigentlich präkludierte Erfüllung die Vollstreckungsforderung hat erlöschen lassen
- h.M.: Erfüllungseinwand § 362 BGB immer noch möglich (!)
- Arg.: Feststellungsinteresse = ZV wird zwar nicht verhindert (§ 775) aber VollstreckungGl. hat wg. § 242 BGB Anreiz, nicht zu vollstrecken
- anders: Aufrechnungseinwand
- § 767 II BGB verhindert anders als bei § 362 BGB auch die mat. Wirkung -> der VollstreckungsS muss (und kann nur hier) selbst. einklagen
- Arg.: es droht Umgehung der Rechtskraft, die § 767 II BGB gerade schützt


