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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Mobiliarvollstreckung § 808 ZPO

Frage 20 von 39

Welche Auswirkungen hat der Theorienstreit zu Entstehung des Pfändungspfandrechts an beweglichen Sachen?

  • Auswirkungen des Theorienstreits

    1. Bereicherungs- ansprüche nach der Verwertung

      • siehe hier

      • = Erlösverteilung

      • gleiches Ergebnis

    2. Rangwirkung des PfandR

      • z.B.: Pfändung ohne Klauselzustellung

      • nur nach der öR Theorie kann Gl nach § 166 ff. 50 I Alt. 2 InsO Aussonderung verlangen

      • Vorrang nach öR Theorie auch wenn Forderung (-)

        • anders als bei Forderungspfändung

    3. Konvaleszenz

      • § 185 II S.2 BGB analog anwendbar: GL-1 hat ersten Rang (§ 804 III)

        • wenn gemischter Theoie gefolgt und dann Erwerb der Sache durch Vollstreckungs-S

      • gleiches Ergebnis

        • z.B.: GL-1 pfändet am 04.01. GL-2 pfändet am 05.01. schuldnerfremde Sachen. Dann erbt S die Sache

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