Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht

Themengebiet: Einziehungsklage

Frage 9 von 39

Wann ist eine Einziehungsklage begründet?

  • Begründetheit

    • Die Einziehungsklage ist begründet, wenn der Kl. berechtigt ist, die Forderung gegen den Bekl. einzuziehen, die Forderung besteht und dem Bekl. keine Einwendungen dagegen zustehen

    • #

      1. Einziehungsberechtigung

      2. Bestehen der Forderung

        • Unwirksamkeit durch vorherige Abtretung wird nicht durch Anfechbarkeit nach AnfG geheilt

          • Arg.: AnfG wirkt nur zwischen Anfechtendem und Anfechtungsgegner
        • Bekl. ist beweispflichtig für das Nichtbestehen, wenn eine Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO abgegeben wurde

        • wenn schon ausgezahlt (oder hinterlegt) wurde, setzt sich PfandR am Geld fort, § 804 II S.1 ZPO, §§ 1273, 1247 S.2 BGB

      3. Einwendungsfreiheit der Forderung

Reihenfolge speichern