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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 6 von 39
Welches Gericht ist für die Klage nach § 805 ZPO zuständig?
- Zuständigkeit
- ausschließlich, gem. § 802 ZPO
- sachlich: §§ 805 II, 802 ZPO, 23, 71 GVG
- nach § 6: Wert des Gegenstands
- örtlich: §§ 805 II, 802, 764 II ZPO
- ausschließlich, gem. § 802 ZPO


