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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 34 von 39
Was ist der Unterschied zwischen dem Arrestatorium und dem Inhibitorium bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen?
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Arrestatorium § 829 I S.1 ZPO
- Verbot für Dritt.S an den Vollstr.S zu zahlen
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der Vollstr.S kann aber DrittS. auf Zahlung an Vollstr.Gl. verklagen
- + Leistung an sich selbst bei Überschuss, § 259 ZPO
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Inhibitorium § 829 I S.2 ZPO
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Verbot für Vollstr.S über die Forderung zu verfügen
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Verbot für Vollstr.S über die Forderung zu verfügen


