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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 13 von 39
Muss derjenige, der einen Rechtshängigkeitsvermerk auf Zustimmung gegen den Alt-E druchsetzen will klagen (§ 894 BGB iRd einstw. Verfüfung) oder fehlt dieser Klage schon das RSB, weil der Kl. einfach einen Antrag nach § 22 GBO beim Grundbuchamt stellen kann?
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(P) Zustimmung des Berechtigten erforderlich? oder genügt Nachweis der Unrichtigkeit des GB (durch Beweis der Rhk durch Vorlage der Akten)
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Zustimmung erforderlich
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Arg.: maßgeblicher Eingriff in seine Rechte
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Arg.: Vergleich zum Widerspruch
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a.A.: § 22 BGB genügt
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