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Karteikarten - Zwangsvollstreckungsrecht
Frage 36 von 39
Wann vermitteln obl. Ansprüche ein die Veräußerung hinderndes Recht iSd § 771 ZPO und warum?
- obligatorische Herausgabeansprüche
- nicht §§ 812, 433 I ZPO
- Arg.: hier gehört Gegenstand noch zum Vermögen des Schuldners
- § 546 I ZPO (Miete), § 604 ZPO (Leihe), § 695 ZPO (Verwahrung), § 667 ZPO (Auftrag)
- Arg.: Eine Veräußerung wäre dem HerausgabeS hier auch nicht gestattet, also muss HerausgabeGl auch keine Vollstreckung Dritter dulden


