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Karteikarten - Kredit- und Kreditsicherungsrecht

Themengebiet: Darlehen § 488

Frage 8 von 13

Bei einem Darlehensvertrag, der nach § 138 I BGB nichtig ist, kann die Bank nach § 817 S.2 BGB das Geleistete (die Darlehensvaluta = überwiesener Geldbetrag) grundsätzlich nicht zurückfordern. Ist dieses Ergebnis haltbar? Wie differenziert die Rechtsprechung?

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