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Karteikarten - Kredit- und Kreditsicherungsrecht
Frage 12 von 13
Was geschieht mit dem Pfandrecht, wenn Forderung noch nicht entstanden ist? Warum?
- + künftige: § 1204 II BGB
- ACHTUNG: Pfandrecht entsteht schon im Moment der Übergabe / Einigung und nicht erst mit Entstehen der Forderung, wenn der Rechtsgrund der Forderung schon bestand
- Arg.: Pfandrecht an eigenen beweglichen Sachen gibt es nicht
- Arg.: gleiches Ergebnis Rangsicherung


