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Karteikarten - Kredit- und Kreditsicherungsrecht
Frage 4 von 13
Welches Problem beschreibt das Stichwort "Wettlauf der Sicherungsgeber"? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es und wie werden diese begründet?
- (P) Wettlauf der Sicherungsgeber
- (P) wer bei mehreren Sicherheiten zuerst zahlt, gewinnt alle Anderen in voller Höhe
wenn Bü zahlt: § 774 I BGB
inkl. §§ 412, 401 BGB (Grundschuld)
wenn E zahlt: § 1153 BGB
inkl. §§ 412, 401 BGB (Bürgschaft)
- Gesetzgeber hat nur Konstellation Bü vs. Bü geregelt, § 774 II BGB
- + Konstellation Pfandgeber vs. Pfandgeber, § 1225 S.2 BGB , § 774 II BGB
- vgl. auch: kein Regress unter den E bei Gesamthypothek (§ 1179 I BGB 1)
- e.A.: Bürge erhält Vorzug
wenn E zahlt, bekommt er nichts
wenn Bü zahlt, bekommt er Hypothek (§ 401 BGB )
- Arg.: Personalschuld ist schwerwiegender als Reallast (nur Sache), bes. Privilegierung auch in § 776 BGB
- h.M.: 50/50 d. §§ 774 II BGB , 426 I analog
- Hypothek, Grundschld unproblem. anerkannt
- Arg.: § 776 BGB hat ganz anderen Regelungsgehalt
also Anspruchskürzung nach vereinbarter Haftquote


