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Karteikarten - Kredit- und Kreditsicherungsrecht
Frage 11 von 13
Jeweils 2 Argumente für den Theorienstreit zum Entstehen des Pfändungspfandrechts?
- Voraussetzungen des Pfändungspfandrechts
- a.A.: öRechtliche Theorie ('ZPO Theorie')
- nur VerstrickungsVrss
- bloße Verfahrensfehler (z.B.: Titel ohne Klausel, § 750 ZPO ) egal, soweit nicht nichtig
- Arg.: Wortlaut § 804 I ZPO
- Arg.: bei schuldnerfremden Sachen kann sich E ja über § 771 ZPO wehren
- con.: nur Rangsicherung, keine Erlöszuweisung (§ 812 ZPO ) gewollt, weil nicht materiell rechtlich geprüft
Ergebnis wird hier aber auch erreicht (Wertungskorrektur), mit dem Vorteil, dass trotzdem Rangsicherung (+)
- h.M.: gemischte Theorie (Rspr.)
- Verstrickung + mat. Vrss, + verfahrensR Vorschriften
- insb. Eigentum an der Sache
- gutgl. Erwerb unmöglich, weil nicht r.geschäftlich
- insb. Bestehen der Forderung wegen der vollstreckt wird
- Verfahrensvorschrift ist z.B.: fehlerhafte Zustellung, siehe Bsp. oben
- Arg.: Wortlaut § 804 II, der auf § 1204 BGB (Vertrag) verweist (Folge und Voraussetzungen)
- Arg.: entscheidet über Erlöszuweisung (= matR. Folge, § 812 ZPO ), wesentliche Funktion


