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Karteikarten - Kredit- und Kreditsicherungsrecht

Themengebiet: Bürgschaft § 765

Frage 6 von 13

Die Bank hatte § 1191, die neben § 765 bestand, zwischenzeitlich abgetreten und dann wieder zurück bekommen. Hat die Bank jetzt noch einen Anspruch gegen den Bürgen?

  • gem. § 776 BGB bei Verzicht des Gl. auf andere Sicherungsmittel

    • auch Abtretung stellt Verzicht dar!

      • z.B.: Bank hatte § 1191 BGB , die neben § 765 BGB bestand, zwischenzeitlich abgetreten

    • kein Wiederaufleben der Bürgschaft wenn Gl. anderes Sicherungsmittel zurückbekommt

      • Neubegründung erfordert § 766 BGB

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