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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht

Themengebiet: Rechtsnachfolge im Ordnungsrecht

Frage 22 von 36

Mit welchem Argument lehnt eine Meinung in der Literatur die Rechtsnachfolge in eine abtrakte Pflicht ab? Was sagt was BVerwG?

  • Gesamtrechtsnachfolge

    • h.Rspr.: ja

      • Arg.: §§ 1922, 1967 I BGB, auch die Pflichten gehen über

      • Arg.: § 4 III BBodSchG

    • e.A.: nein

      • Arg.: keine Nachlassverbindlichkeit (Rechtspflicht), sondern Eingriffgrundlage

      • Arg.: Verhältnismäßigkeit (-) - Kosten können Wert des Erbes übersteigen

      • Arg.: vor Erlass des VA gibt es keine Pflicht, die übergehen könnte

    • z.B.: Enkel erbt Grundstück, auf das Großvater immer absichtlich Öl gekippt hat

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