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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht
Frage 22 von 36
Mit welchem Argument lehnt eine Meinung in der Literatur die Rechtsnachfolge in eine abtrakte Pflicht ab? Was sagt was BVerwG?
- Gesamtrechtsnachfolge
- h.Rspr.: ja
- Arg.: §§ 1922, 1967 I BGB, auch die Pflichten gehen über
- Arg.: § 4 III BBodSchG
- e.A.: nein
- Arg.: keine Nachlassverbindlichkeit (Rechtspflicht), sondern Eingriffgrundlage
- Arg.: Verhältnismäßigkeit (-) - Kosten können Wert des Erbes übersteigen
- Arg.: vor Erlass des VA gibt es keine Pflicht, die übergehen könnte
- z.B.: Enkel erbt Grundstück, auf das Großvater immer absichtlich Öl gekippt hat


