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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht

Themengebiet: Rechtsverordnung

Frage 28 von 36

Wie prüft man die die materielle Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehverordnung?

  • materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung

    • kein Formenmissbrauch

      • Abgrenzung zur Allgemeinverfügung § 35 VwVfG schwierig, Nichtigkeit wegen ~ nur bei eindeutiger Einzelfallregelung

    • Verhältnismäßigkeit

    • Vrss. der Ermächtigungsgrundlage selbst

      • z.B.: im § 1 HambSOG sind nur abstrakte Gefahren erfasst

      • Alkoholverbot im 'Bermudadreieck' Freiburg rechtswidrig

        • keine abstrakte Gefahr bzw. kein Zusammenhang zw. Alkohol und Gewalt nachweisbar

      • Glasverbot auf Kölner Karneval, und Konstanzer Bodenseeufer

        • kein Gefahrzusammenhang zw. Gläsern und Schnittwunden

      • Alkoholverbot in de Nikolaistraße Göttingen

        • Alkoholkonsum -> Gesundheitsschäden durch Schlafverlust der Anwohner

      • Rasselisten in Hamburger Kampfhundeverordnung

        • problematisch, da allein durch Rasse keine abstrakte Gefahr entsteht ? daher Gesetz erlassen

        • problematisch ist auch Art. 3, weil deutsche Rassen (Dogge, Schäferhund) bevorzugt

        • Arg. pro Differenzierung: mehr Erfahrung der Züchter mit solchen Rassen

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