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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht
Frage 7 von 36
Widerspruchsverfahren im Falle der Fortsetzungsfeststellungsklage analog
Fraglich ist, ob die Durchfuehrung eines Vorverfahrens i.S.d. § 68 VwGO zu verlangen ist.
- Erledigung des angegriffenen Verwaltungsakts nach Klageerhebung -> Anfechtungsklage -> Widerspruchsverfahren zwingend
- Erledigung vor Klagefrist, aber nach Fristablauf fuer Widerspruch nach § 70 I 1 VwGO (1 Monat, ohne Belehrung § 58 II VwGO 1 Jahr)
- hier: Erledigung vor moeglicher Klageerhebung & vor Ablauf der Widerspruchsfrist
Ansicht 1: Analogie § 113 I 4 VwGO -> verlaengerte Anfechtungsklage -> Widerspruchsverfahren erforderlich
Ansicht 2: besondere Form der Feststellungsklage -> setzt keine vorherige Durchfuehrung eines Vorverfahrens voraus
Streitentscheid: Widerspruchsverfahren nach Erledigung Sinn und Zweck
- Selbstkontrolle der Verwaltung (-)
- zusaetzliche Rechtsschutzmoeglichkeit fuer Buerger -> bei Erledigung vor Anfechtungswiderspruch und somit moegliche Aufhebung des VA (-)
- kein Widerspruchsbescheid mehr selbst bei Erledigung waehrend Verfahren -> Entlastung der Gerichte (-)


