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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht

Themengebiet: Gefahr

Frage 18 von 36

Welcher Maßstab ist bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer konkreten Gefahr (z.B.. § 3 HambSOG) anzulegen?

 

konkrete Gefahr ist ein Sachverhalt, der bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zu einem Schaden führt

  • dabei ist eine auf Tatsachen gegründete prognositsche Einschätzung vorzunehmen
    • also keine bloßen Behauptungen
  • Abwägung
  • bei mehreren Personen muss individuelle Einzelfallprüfung erfolgen
    • keine Pauschalurteile über best. Gruppen
  • bei mehreren Quellen: Prüfung aufgliedern
    • 1. Gefahr durch Quelle X 2. Gefahr druch Quelle Y
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