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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht
Frage 24 von 36
Wann liegt Gemeingebrauch einer Verkehrsfläche vor?
- Gemeingebrauch ist gegeben, wenn ein objektives Verkehrsverhalten vorliegt. Der Verkehrsbegriff umfasst fließenden und ruhenden Verkehr.


