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Karteikarten - Polizeirecht / Gefahrenabwehrrecht

Themengebiet: Straßenrecht Wegerecht

Frage 24 von 36

Wann liegt Gemeingebrauch einer Verkehrsfläche vor?

  • Gemeingebrauch ist gegeben, wenn ein objektives Verkehrsverhalten vorliegt. Der Verkehrsbegriff umfasst fließenden und ruhenden Verkehr.

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