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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Parteiwechsel, § 263 analog

Frage 8 von 60

Wann ist eine gewillkürte Parteierweiterung möglich?

  • (P) Voraussetzungen
    • Rspr.: Klageänderungstheorie, § 263 ZPO
      • s.o.: Sachdienlichkeit erforderlich, andernfalls insoweit Prozessurteil
    • Lit.: nachträgliche Streitgenossenschaft §§ 59, 60 ZPO
      • Arg.: Wortlaut unterscheidet nicht zwischen anfänglicher und nachträglicher SGS
      • Arg.: SG hätten auch von Anfang an zusammen verklagt werden können
      • Bindung nur bei Zustimmung
        • Beim Kl Zustimmung in Beitrittserklärung
        • Bindung auch wenn, Bekl Zustimmung treuwidrig verweigert (+) falls dieser wie Partei am RS beteiligt war
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