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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Gerichtsbezogene Voraussetzungen

Frage 15 von 60

Was sind die 4 Voraussetzungen für ein rügeloses Einlassen nach § 39 ZPO?

  • Rügeloses Einlassen, § 39

    1. 1. vermögensrechtliche Streitigkeit (§ 40 II S.1 Nr. 1)

    2. 2. kein ausschließlicher Gerichtsstand (§ 40 II S.1 Nr. 2)

    3. 3. mündliche Verhandlung

    4. + beim AG: Belehrung § 504

      • sonst: Antrag auf Verweisung, § 281

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