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Karteikarten - ZPO
Frage 53 von 60
Wie prüft man die Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung?
Zulässigkeit des Antrags
wirksame Erledigungserklärung des Klägers
Ggf. SachurteilsVSS d. FeststellungsKl.
Subsidiarität: keine andere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung, weil es bei Leistungsklage auf Zeitpunkt d. letzten müVH ankommt
- Feststellungsinteresse: Kosteninteresse
Zuständigkeit des Gerichts
jetzt nur noch: bisherige Kosten (begrenzt durch Hauptsacheinteresse)
- z.B. wenn nur RA auf Klägerseite: 1x 1,3 V-Gebühr der RA + 3x G-Gebühr erst danach kommt noch 2x T-Gebühr + 1,3 V-Gebühr des BeklagtenRA dazu
perpetuatio fori § 261 III Nr. 2 bei teilweiser Erledigterklärung


