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Karteikarten - ZPO
Frage 58 von 60
Was ist der typische Fall der prozessualen Unwirksamkeit eines Prozessvergleichs? Ist eine neue Klage zum selben Streitgegenstand zulässig? Gilt das auch für eine Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO?
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Prozessuale Unwirkamkeit liegt z.B. vor, wenn der Vergleich nicht protokolliert wurde (§ 160 III Nr.1 ZPO)
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Prozessbeendigung (-)
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altes Verfahren bleibt rechtshängig
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neue Klage ist nach § 261 III S.1 unzulässig + ihr fehlt RSB
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neuer Vollstreckungsgegenklage (§ 767) fehlt ebenfalls RSB
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Widerklage / Prozessaufrechnung im alten Verfahren + § 707
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