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Karteikarten - ZPO

Themengebiet: Widerklage § 33 ZPO

Frage 23 von 60

Was spricht für die analoge Anwendung des § 33, bei der Drittwiderklage? Welche Vorschrift (analog) könnte vorrangig sein?

  • für alle anderen Fälle: § 33 analog (BGH neue Rspr.)

    • Arg.: Prozessökonomie, gleiche Interessenlage wie bei § 33

    • Arg.: Vermeidung der Zersplitterung von Prozessen

    • con.: man könnte auch vorrangig § 36 I Nr.3 analog anwenden

      • aber: höheres Gericht = unnötiger Formaliusmus → Antrag unzulässig

    • Grundsatz der Parteiidentität ist hier (eingeschränkt) gewahrt

      • Definition
        Zumindest die Hauptpartei muss mit verklagt werden

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