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Karteikarten - ZPO
Frage 52 von 60
Warum scheidet ein Vorbehaltsurteil in der Praxis in der Regel aus?
- Vorbehaltsurteil um Verschleppung zu vermeiden §§ 145 III, 146, 302
Wenn Klagerforderung entscheidungsreif ist, KANN (Ermessen des Richters) zunächst nur über diese entschieden werden
- Vorbehaltsurteil faktisch: Aufrechnungsverbot
bei synallagmatischen Ansprüchen wäre es ermessensfehlerhaft, wenn der Richter der einen Partei schon Titel geben würde
- z.B. SE-Anspruch des Bestellers vs. Werklohn
→ § 302 gilt nur für Gegenforderungen, die nicht im Synallagma stehen und daher am Äquivalenzverhältnis nicht teilhaben
- z.B:. wenn ohnehin schon gesetzl. Aufrechnungsverbot


