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Karteikarten - ZPO
Frage 22 von 60
Welche 2 Folgen hat der Meinungsstreit, ob die Konnexität bei der Widerklage echte Zulässigkeitsvrrs oder nur Fall des besonderen Gerichtsstands ist, jeweils?
- (P) Zulässigkeitsvrss. / nur bes. Gerichtsstand (Streit unerheblich falls rechtl. Zusammenhang besteht
- echte Zulässigkeitsvoraussetzung
- Zuständigkeit sonst (-), Klage nicht zulässig
- außer: rügeloses Einlassen § 295
- → sonst Abtrennung auf Antrag
- Arg.: § 145 II bezieht sich nur auf den Fall, dass Heilung schon erfolgt ist
- Lit.: nur besonderer Gerichtsstand
- → sonst Abweisung durch Teilurteil
- Arg.: systematische Stellung des § 33
- Arg. Wortlaut: es fehlt das Wort '. kan eine Widerklage nur erhoben werden, wenn .'
- Arg.: § 145 II setzt die Zulässigkeit einer nicht konnexen Widerklage voraus


