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Karteikarten - Baurecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 36 von 80

Auswirkungen eines vereinfachten Genehmigungsverfahren § 66 LBauO

Bauordnungsbehoerde prueft nur Vereinbarkeit des Vorhabens mit bauplanungsrechtlichen, oeffentlich-rechtlichen und speziellen bauordnungsrechtlichen Normen.

Bindung an bauordnungsrechtliche Vorgaben bleibt bestehen §62 III LBauO, wird aber repressiv ueberwacht §§ 59, 78 LBauO

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