Freunde zu juraLIB einladen
Probleme mit juraLIB?
Fehler gefunden? Anregungen? Schick uns einfach eine Nachricht.

Karteikarten - Baurecht

Themengebiet: Eingriffsgrundlagen der BayBO

Frage 68 von 80

Der Nachbar eines illegalen Bauwerks will dagegen vorgehen. Was muss vorliegen, damit seine Verpflichtungsklage (Schwarzbau, daher keine Anfechtung mögl.) per Verpflichtungsurteil beschieden werden kann. Welche Kriterien muss er dafür nach der h.M. darlegen?

  • Reduktion auf Null zulasten d. Pflichtigen

    • (P) in Verpflichtungssituation (Schwarzbau / § 63 BauGB / Bestandskraft)

      • BVerwG: Ermessensreduktion nur bei besonders hoher Intensität der Störung

        • z.B. Gesundheitsgefahr

        • also normales Kriterium des AT

      • h.M.: schon bei Verletzung (1) subj. Rechts + (2) spürbarer Beeinträchtigung

        • 'Schädlichkeitsschwelle'

          • insb. Gebietserhaltungsanspruch
        • Arg.: in Anfechtungssituation käme es auch nicht auf Ermessen an; Die Reduzierung des Prüfungsumfangs v. Baugenehmigungen in den LandesBauO soll nur Verfahren beschleunigen und nicht Rechtsschutz einschränken

      • Sonderfall: Verhalten steht im Vordergrund

        • Verletzung des Rücksichtnahmegebots liegt eher in Verhalten als in normaler Nutzung

        • → keine Ermessensreduktion

          • Arg.: BauR betrachtet eher abtrakt
    • (P) in Anfechtungssitution (bzw. nach erfolgr. Drittwiderspruch)

      • insb.: Bauherr hat auf eigenes Risiko während des Anfechtungsverfahrens weitergebaut (was er durfte, § 212a BauGB)

      • e.A.: ja, Ermessen (-)

        • Arg.: Folgenbeseitigungslast liegt bei Behörde → RGL = FBA

      • a.A.: nein, Ermessen der Behörde, kein Anspruch

        • Arg.: FBA kann nicht als RGL zulasten des Bürgers wirken, weil nicht gesetzl. geregelt → Verstoß geg. Vorbehalt des Gesetzes

        • FBA nur zulasten der Behörde

Reihenfolge speichern