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Karteikarten - Baurecht
Frage 65 von 80
Welche 3 Voraussetzungen hat eine einfache Beiladung, § 65 I VwGO
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Schema: Vrss
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Verfahren anhängig und noch nicht abgeschlossen
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Beiladungsfähigkeit = der Beizuladende ist nicht Hauptbeteiligter (Kl. / Bekl.)
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(P) Beiladungsfähigkeit ausgeschlossen, wenn Dritter taugl. Kläger gewesen wäre
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e.A.: ja
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Arg.: sonst wird Fristversäumnis des Dritten durch seine Entscheidung den VA rechtkr. werden zu lassen unterlaufen
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h.M.: nein
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Arg.: Fristversäumnis nimmt nur Klagerecht, lässt aber Recht nicht untergehen
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Beteiligungsfähigkeit des Dritten
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