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Karteikarten - Baurecht

Themengebiet: Gutachtenstil

Frage 12 von 80

Formelle Illegalitaet nach § 81 LBauO

Vereinbarkeit mit Bauordnungsrechtnach § 61 LBauO bedarf auch die Nutzungsaenderung einer Genehmigung (abzugrenzen von der blossen Nutzungsintensivierung)

§ 62 II Nr. 5a LBauO stellt davon frei, wenn nicht im Aussenbereich und keine anderen oeffentlich-rechtlichen Anforderungen

bauplanung/bauordnungsrechtl Art

nicht zwingend eine Nutzungsaenderung nach BauNVO, denkbar Einzelfallmassstaeb §15 I BauNVO

-> Recht des Antragsteller auf behoerdliches Eingreifen aufgrund drittschuetzender Norm (-)

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