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Karteikarten - Baurecht
Frage 78 von 80
Wann kann das Gebot der Rücksichtnahme im Baurecht drittschützende Wirkung entfalten iSd § 42 II VwGO entfalten?
- nur erhebliche Beeinträchtigung
- Rücksichtnahme eigentlich nur obj. Recht
- Anhaltspunkt für Qualifizierung kann jeweils Schwelle der 'unzumutbaren Belästigung' aus § 15 I 2 BauNVO sein


