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Karteikarten - Baurecht
Frage 55 von 80
Fallen Werbeanlagen unter den Begrif der Nebenanlagen (§ 14 BauNVO)?
- (P) Werbeanlagen
- e.A.: BauplanungsR generell nicht anwendbar; es gilt nur Bauordnungsrecht
Arg.: nirgendwo erwähnt
- a.A.: fallen unter § 14 BauGB NVO, daher nur Eigenwerbung möglich ('dienen')
- h.M.: Werbeanlagen fall nicht unter § 14 BauGB , sondern schon unter § 8 - gewerbl. Nutzung


