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Karteikarten - Baurecht
Frage 62 von 80
Definition "Wohnen" (§§ 3, 4 BauNVO)?
- DefinitionWohnen umfasst die Gesamtheit der auf Dauer ausgerichteten Führung eines häuslichen Lebens
- (-) Jugendherbergen, Frauenhäuser
- (str) Ferienwohnungen
- (+) Altenpflege


