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Karteikarten - Baurecht
Frage 42 von 80
Wann ist eine das Rücksichtnahmegebot auslösende erhebliche Beeiträchtigung des Nachbarn gegeben? Auf welche Norm lässt sich abstellen?
- nur erhebliche Beeinträchtigung
- Rücksichtnahme eigentlich nur obj. Recht
- Anhaltspunkt für Qualifizierung kann jeweils Schwelle der 'unzumutbaren Belästigung' aus § 15 I 2 BauNVO sein


