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Karteikarten - Sachenrecht
Frage 24 von 59
§ 932 BGB
gutglaeubiger Erwerb des Eigentums
I.Einigung
II.Uebergabe
III.Verkehrsgeschaeft
IV.Rechtsschein (zb 1006 I)
V. guter Glaube (im Falle der Genehmigung auch bis zum Wirksamwerden, dass des Vertretenen)
1.teleologische Reduktion durch 1369 ehelicher Haushalt/ 108 I, 107 Minderjaehriger) keine schlechter Stellung, da nicht eigenes Eigentum
a)Erwerber nicht besser gestellt als, wenn guter Glaube zutreffen wuerde (Beschraenkung der Verfugungsmacht/ schwebende Unwirksamkeit des WE)
b) Voraussetzung des § 932 I Verfuegungsmacht (Wortlaut nicht eindeutig, Verkehrsschutz nicht Ehegatten/Mschutz, guter Glaube an Eigentum nicht an Verfuegungsmacht)


